Bundesamt für Naturschutz BfN

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Lexikon

Bundesamt für Naturschutz

Die Naturdetektive sind die Kinderseiten des Bundesamtes für Naturschutz (BfN). Doch was ist das eigentlich - das BfN? Und welche Aufgaben hat es?

1993 gegründet: Das Bundesamt für Naturschutz (BfN)

Schauen wir uns mal die Bestandteile des Namens an: "Bundesamt" bedeutet, dass es sich um eine Behörde handelt, die für ganz Deutschland zuständig ist. "Naturschutz" bedeutet, dass sie sich um die natürlichen Lebensgrundlagen unseres Landes kümmert, also um den Schutz der Tiere, Pflanzen und Landschaften. Das Bundesamt für Naturschutz hat seinen Sitz in Bonn in Nordrhein-Westfalen. Chefin des BfN ist Sabine Riewenherm. Deren oberste Chefin wiederum und damit auch oberste Chefin des BfN ist die Bundesumweltministerin.

Aufgaben des BfN: Forschen und Fördern

Das Bundesamt für Naturschutz vergibt Forschungsaufträge. Wenn es zum Beispiel wissen will, wie sich bestimmte Handlungen des Menschen auf die Natur auswirken, beauftragt das BfN ein Forscherteam damit, das herauszufinden. Die Ergebnisse der Forschung werden vom BfN gesammelt und veröffentlicht.

Oft werden neue Naturschutzideen vom BfN auch direkt ausprobiert. So können die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des BfN herausfinden, ob die Vorschläge von Biologinnen und Biologen oder von Naturschutzverbänden in der Wirklichkeit überhaupt funktionieren - zum Beispiel, wenn es darum geht, ausgestorbene Tierarten in Deutschland wieder anzusiedeln.

Das BfN fördert Naturschutzmaßnahmen. Wenn diese Maßnahmen für die Artenvielfalt in Deutschland besonders bedeutsam sind, werden die beteiligten Naturschutzverbände vom BfN beraten und bekommen Geld für ihr Projekt. Außerdem hilft das BfN den Bundesländern, wenn sie große Naturschutzgebiete oder Nationalparks einrichten wollen.

Aufgaben des BfN: Die Umweltministerin beraten

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des BfN beraten das Bundesumweltministerium (BMU) in allen Fragen des Naturschutzes, des Artenschutzes und des Lebensraumschutzes für Tier und Mensch. So informieren sie zum Beispiel darüber, welche Auswirkungen bestimmte politische Entscheidungen auf die Natur haben können und machen Vorschläge, wie die Natur besser geschützt werden kann. Die Forschungsergebnisse des BfN beeinflussen auf diese Weise direkt die Gesetze der Bundesregierung.

Aufgaben des BfN: Zusammenarbeit mit anderen Ländern

Auch international ist das BfN aktiv. Es verhandelt im Auftrag der Bundesregierung mit anderen Ländern, um mit ihnen Vereinbarungen zum Naturschutz zu treffen. Danach muss das BfN dafür sorgen, dass diese Vereinbarungen hier bei uns auch eingehalten und angewendet werden. Dazu gehört zum Beispiel das "Ramsar-Programm" zum Schutz der Feuchtgebiete oder die "Bonner Konvention" zum Schutz wandernder Tierarten.

Wenn jemand besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten aus anderen Ländern nach Deutschland bringen will, muss er beim BfN eine Genehmigung dafür beantragen. So achtet das BfN darauf, dass die Vorgaben des Internationalen Artenschutzes eingehalten werden.  Das Abkommen, das viele Länder der Erde darüber abgeschlossen haben, heißt "Washingtoner Artenschutz-Abkommen", kurz "Cites".

Aufgaben des BfN: Daten zum Zustand der Natur sammeln

Das Bundesamt für Naturschutz überwacht in regelmäßigen Abständen den Bestand der wesentlichsten Tier- und Pflanzenarten und gibt die sogenannte „Rote Liste“ für Tier- und Pflanzenarten heraus. Diese „Roten Listen“ sind für viele Entscheidungen in Deutschland eine wichtige Hilfe.

Lies hier mehr über die "Rote Liste".

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Das BMU und seine Bundesämter

Eine Behörde nennt man "Bundesamt“, wenn sie für ganz Deutschland zuständig ist. Bundesämter arbeiten direkt einem bestimmten Bundesministerium zu. Jedes Ministerium kann etliche Bundesämter unter sich haben. Das Bundesumweltministerium (BMUV) hat vier: Das Bundesamt für Naturschutz (BfN), das Umweltbundesamt (UBA), das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE).

Die Bundesämter des Umweltministeriums haben eine Vielzahl von Aufgaben. Um den sogenannten "technischen Umweltschutz" kümmert sich das Umweltbundesamt. Dazu gehören Entwicklungen bei den erneuerbaren Energien, die Gift- und Müllvermeidung oder die Reinhaltung der Gewässer, des Bodens und der Luft. Das Bundesamt für Strahlenschutz ist dafür zuständig, die Bundesregierung über die Strahlenbelastung durch Atomenergie oder durch natürliches Strahlenmaterial aus dem Boden zu beraten. Das Bundesamt für Sicherheit der Nuklearen Entsorgung überwacht die Beseitigung radioaktiver Abfälle aus Atomkraftwerken und kümmert sich um deren sichere Lagerung.

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