Lexikon
CITES - Artenschutz international
Im "Washingtoner Artenschutzabkommen" wird geregelt, mit welchen Tieren und Pflanzen weltweit gehandelt werden darf. Fast 200 Länder der Erde haben das Abkommen unterzeichnet.
Strenge Regeln schützen seltene Tiere
In manchen Ländern der Erde gibt es ganz besondere Tiere und Pflanzen, an denen viele Menschen in aller Welt Interesse haben - Elefanten zum Beispiel. Aus ihren Stoßzähnen wurde früher wertvolles Elfenbein gewonnen. Dazu gehören aber auch bestimmte Baumarten, deren Holz besonders hart und widerstandsfähig ist. Auch Pflanzen, aus denen man Arzneimittel gewinnen kann oder Korallen, die zu Schmuck verarbeitet werden können, sind begehrt.
Weil früher jeder diese Pflanzen und Tiere einfach aus ihrem Herkunftsland holen und in alle Welt verkaufen durfte, wurden viele von ihnen fast ausgerottet. Um ihr Aussterben zu verhindern, haben sich viele Länder der Erde im Jahr 1973 darauf geeinigt, für den Handel mit diesen Pflanzen und Tieren strenge Regeln einzuführen. Für viele Arten wurde der Handel sogar komplett verboten, weil sie so selten geworden waren - wie zum Beispiel die Elefanten. Der Handel mit Elfenbein ist heute nicht mehr erlaubt.
Das Abkommen, in dem all das geregelt ist, heißt "Washingtoner Artenschutz-Abkommen". 183 Staaten haben das Abkommen bis heute unterzeichnet.
CITES - Was ist das und was soll es bewirken?
Weil der englische Begriff für das Artenschutz-Abkommen so sperrig ist, benutzt man die Abkürzung "CITES". Sie ist international und wird überall verstanden. Sie steht für: "Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora". Übersetzt heißt das: Übereinkommen über den internationalen Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzen-Arten.
35.000 Arten geschützt
Das Abkommen regelt oder verbietet den internationalen Handel mit diesen Arten und mit allem, was aus ihnen gemacht wird. Der Begriff "Handel" bedeutet, dass etwas über die Grenze zwischen zwei Ländern transportiert werden soll. CITES schützt heute mehr als 7.000 Tier- und 28.000 Pflanzenarten.
Hände weg von Mitbringseln!
Dabei betrifft das Abkommen nicht nur den Handel im Großen. Nein - auch, wer im Urlaub Souvenirs kauft, muss auf der Hut sein. So ist es zum Beispiel verboten, Taschen aus Schlangenhaut, Schmuck aus Elfenbein oder bestimmte Korallen aus dem Urlaub mitzubringen. Der Transport über die Grenze ist nur dann erlaubt, wenn man eine schriftliche Erlaubnis vom Bundesamt für Naturschutz hat. Die Erlaubnis muss man dem Zoll an der Grenze vorlegen. Kann man das nicht, werden die Souvenirs vom Zoll beschlagnahmt und man muss eine Geldstrafe zahlen.
Die Erlaubnis vom BfN bekommt man übrigens nur, wenn man eine Menge Formulare ausgefüllt hat und nachweisen kann, dass der Händler im Ausland selbst alle Regeln von "CITES" einhält. Für ein Urlaubs-Mitbringsel ist das viel zu viel Aufwand. Deshalb: Hände weg von exotischen Mitbringseln!
Warum wird trotzdem mit bedrohten Arten gehandelt?
Weil sich bei CITES alle Mitgliedsstaaten auf die Tier- und Pflanzenarten einigen müssen, die sie besonders schützen wollen, kommt es oft zu Kompromissen. So werden bestimmte Arten nicht in das Schutzabkommen aufgenommen, weil etwa ihre Herkunftsländer mit dem Handel Geld verdienen wollen - obwohl die Tiere oder Pflanzen selten sind.
Schwierige Einigung
Bestimmte Baumarten sind zum Beispiel durch den Handel mit Tropenholz in ihrem Bestand bedroht. Die Mitgliedsstaaten konnten sich aber nur auf wenige Baumarten einigen, die sie durch Handelsbeschränkungen schützen wollen. Diese wenigen Baumarten machen aber nur einen geringen Bruchteil am weltweiten Holzmarkt aus.
Schmuggler und Wilderer
Und wie bei jedem Verbot gibt es auch beim Artenschutz Menschen, die die Regeln brechen. Wilderei und Schmuggel machen nach wie vor vielen bedrohten Arten das Leben schwer - trotz des Abkommens. So gelangt zum Beispiel Elfenbein von gewilderten Elefanten aus Afrika über Schmuggler in viele Teile der Welt und wird dort heimlich für viel Geld verkauft.
Wie der Zoll solchen Schmugglern auf die Schliche kommt, erfährst du hier:
Einsatz auf vier Pfoten: Mit Artenschutz-Spürhund Matz am Flughafen