Bundesamt für Naturschutz BfN

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Lexikon

Was hat Naturschutz mit Kinderrechten zu tun?

Alle Kinder auf der Welt haben Rechte. Sie stehen in der UN-Kinderrechtskonvention, die insgesamt 196 Länder der Erde unterschrieben haben. Damit haben sich die Regierungen verpflichtet, in besonderer Weise auf die Rechte der Kinder zu achten.

Wichtige Kinderrechte sind zum Beispiel das Recht auf Beteiligung (Artikel 12), das Recht auf ein Leben ohne Gewalt (Artikel 19), das Recht auf Bildung (Artikel 28) oder das Recht auf Spiel, Freizeit und Erholung (Artikel 31).

Artikel 24: Das Recht auf Gesundheit

Und was hat nun Naturschutz mit Kinderrechten zu tun? Auf den ersten Blick steht in der Kinderrechtskonvention nichts über Naturschutz, auf den zweiten Blick aber schon. Artikel 24 lautet nämlich: Jedes Kind hat ein Recht auf Gesundheit. Damit ist nicht nur gemeint, dass Kinder Zugang zu medizinischer Versorgung haben sollen, sondern auch zu sauberem Trinkwasser und gesundem Essen. Und schon sind wir beim Naturschutz.

Die Natur tut etwas für uns

Die Natur tut viele lebenswichtige Dinge für uns: Pflanzen reinigen die Luft und schützen den Boden. Sie stellen uns Nahrung, Baumaterial und Medizin zur Verfügung. Insekten bestäuben die Pflanzen, so dass diese Früchte tragen können. Der Boden filtert unser Trinkwasser. Ein gesundes Leben hängt auch davon ab, ob wir in einer intakten Natur leben. Wenn wir die Natur schützen, erhalten wir unsere eigenen Lebensgrundlagen - und schaffen die Voraussetzungen dafür, dass jedes Kind gesund aufwachsen kann.

"Nachhaltig" ist das Zauberwort

In der "Konvention über die biologische Vielfalt", die ebenfalls von den Vereinten Nationen verabschiedet wurde, steht sogar, dass wir "nachhaltig" handeln sollen. Damit ist gemeint, dass wir die Natur nur so stark nutzen, dass sie für alle nachfolgenden Generationen erhalten bleibt - also auch für alle Kinder.

Mach mit!

Viele Kinder sind aktiv in Naturschutzgruppen und setzen sich in ihrer Freizeit für die Natur ein. Ganz klar: Naturschutz ist auch Kindersache! Außerdem gehört zu den Kinderrechten auch ein Recht auf Beteiligung. Das steht in Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention. Es besagt, dass Kinder das Recht haben, in allen Dingen, die sie betreffen, ihre eigene Meinung zu sagen. Die Erwachsenen müssen die Meinung der Kinder berücksichtigen.

Beteilige dich an der Aktion von Seitenstark: Kinderrechte Level UP! Jetzt mitmachen und Kinderrechte kennenlernen!

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Hörlexikon: 10 Dinge über...

...Naturschutz.

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Was steht sonst noch drin in der Konvention über die Biologische Vielfalt? Das erfährst du hier:

Zur Biologischen Vielfalt

Eure Ideen für Natur und Klima - beteilige dich:

So schützen wir Kinder Natur und Klima!

Lies auf kindersache.de alles über deine Kinderrechte:

Zur Kinderseite kindersache.de

Und hier gelangst du zur Mitmach-Aktion von Seitenstark:

Kinderrechte - Level up!